Lohnzusatzkosten


Eine Worttrennung gefunden

Lohn · zu · satz · kos · ten

Das Wort Lohn­zu­satz­kos­ten besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lohn­zu­satz­kos­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lohn­zu­satz­kos­ten" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Lohnzusatzkosten sind die zusätzlichen Kosten, die ein Arbeitgeber neben dem eigentlichen Bruttogehalt für einen Arbeitnehmer tragen muss. Dazu gehören unter anderem die Sozialversicherungsbeiträge, die für den Arbeitnehmer abgeführt werden. Auch eventuelle Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge oder Kranken- und Unfallversicherungen können zu den Lohnzusatzkosten gehören. Diese Kosten werden auf den Bruttolohn gerechnet und erhöhen somit die Gesamtkosten, die ein Arbeitgeber für einen Mitarbeiter hat. Die Höhe der Lohnzusatzkosten variiert je nach Arbeitsvertrag, Arbeitsort und individuellen Umständen.

Beispielsatz: Die Lohnzusatzkosten als Teil der Gehaltsabrechnung müssen sorgfältig kalkuliert werden, um die Gesamtaufwendungen für Personal zu berücksichtigen.

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