Lokaleisenbahngesellschaft


Eine Worttrennung gefunden

Lo · kal · ei · sen · bahn · ge · sell · schaft

Das Wort Lo­kal­ei­sen­bahn­ge­sell­schaft besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lo­kal­ei­sen­bahn­ge­sell­schaft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lo­kal­ei­sen­bahn­ge­sell­schaft" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Lokaleisenbahngesellschaft bezeichnet ein Unternehmen, das sich auf den Betrieb von regionalen Bahnstrecken spezialisiert hat. Sie bietet Personen- und Güterverkehrsdienste auf begrenzten Schienenwegen innerhalb einer bestimmten Region an. Ihr Hauptzweck besteht darin, den Personen- und Warentransport in ländlichen oder abgelegenen Gebieten zu gewährleisten, wo die Anbindung an das überregionale Schienennetz begrenzt oder nicht vorhanden ist. Die Lokaleisenbahngesellschaft übernimmt die Verantwortung für den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung der Strecken sowie für den Zugverkehr.

Beispielsatz: Die Lokaleisenbahngesellschaft plant, ihre Strecken im kommenden Jahr zu erweitern.

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