Loyalitätspflicht


Eine Worttrennung gefunden

Loya · li · täts · pflicht

Das Wort Loya­li­täts­pflicht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Loya­li­täts­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Loya­li­täts­pflicht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Loyalitätspflicht bezeichnet die Pflicht zur Treue und Loyalität gegenüber einer bestimmten Person, Gruppe oder Institution. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Loyalität" und "Pflicht" zusammen. Während "Loyalität" die Verbundenheit und Unterstützung ausdrückt, bezieht sich "Pflicht" auf eine moralische oder rechtliche Verpflichtung. Loyalitätspflichten können in verschiedenen Kontexten auftreten, wie etwa im Berufsleben, in Freundschaften oder innerhalb von Familien. Sie stellen Erwartungen an das Verhalten einer Person dar, um die Bindungen und das Vertrauen innerhalb einer Beziehung aufrechtzuerhalten.

Beispielsatz: Die Loyalitätspflicht gegenüber dem Unternehmen erfordert, dass die Mitarbeiter stets im besten Interesse der Organisation handeln.

Vorheriger Eintrag: Loyalitätskonflikt
Nächster Eintrag: Loyalitätspflichten

 

Zufällige Wörter: abbestelltes Designer errungen Führungsperson lügnerischerer