Länderkammern


Eine Worttrennung gefunden

Län · der · kam · mern

Das Wort Län­der­kam­mern besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Län­der­kam­mern trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Län­der­kam­mern" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Länderkammern sind die politischen Vertretungen der deutschen Bundesländer auf Bundesebene. Sie bestehen aus den Mitgliedern der Landesregierungen und werden auch als Zweite Kammer bezeichnet, im Gegensatz zum Bundestag, der die Erste Kammer darstellt. Die Länderkammern haben die Aufgabe, die Interessen der Länder in die Bundespolitik einzubringen und mitzuwirken. Sie sind an der Gesetzgebung beteiligt und können auch im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat vermitteln. Diese Kammern tragen dazu bei, den föderalen Charakter des deutschen politischen Systems zu wahren.

Beispielsatz: Die Länderkammern spielen eine wichtige Rolle im politischen Entscheidungsprozess.

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