Länderparlamenten


Eine Worttrennung gefunden

Län · der · par · la · men · ten

Das Wort Län­der­par­la­men­ten besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Län­der­par­la­men­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Län­der­par­la­men­ten" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Länderparlamenten“ ist die Pluralform des Substantivs „Länderparlament“. Es bezeichnet die Parlamente, die in den einzelnen Bundesländern existieren, beispielsweise in Deutschland. Diese Institutionen sind verantwortlich für die Legislative auf Landesebene und spielen eine wesentliche Rolle in der politischen Gestaltung und Gesetzgebung der Bundesländer. Die Länderparlamente setzen sich in der Regel aus gewählten Abgeordneten zusammen, die die Interessen ihrer Wähler vertreten. Sie sind zuständig für verschiedene Bereiche wie Bildung, Polizei und Kommunalpolitik, die spezifisch für das jeweilige Bundesland sind.

Beispielsatz: Die Entscheidungen der Länderparlamenten haben einen großen Einfluss auf die regionale Politik.

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