Ländersache


Eine Worttrennung gefunden

Län · der · sa · che

Das Wort Län­der­sa­che besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Län­der­sa­che trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Län­der­sa­che" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Ländersache" ist ein Substantiv, das die Zuständigkeit und Verantwortung eines Landes oder Bundeslandes für bestimmte Angelegenheiten oder Themen bezeichnet. Das Wort bleibt in der Grundform und wird nicht weiter erläutert. Es kann verwendet werden, wenn es darum geht, dass Entscheidungen, Gesetze oder Regelungen auf regionaler Ebene von den einzelnen Bundesländern getroffen werden und nicht in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Ländersache bezieht sich somit auf den föderalen Aufbau Deutschlands und die Autonomie der Länder in gewissen Bereichen.

Beispielsatz: Die Entscheidung über die Schulpolitik ist eine Ländersache und variiert daher von Bundesland zu Bundesland.

Vorheriger Eintrag: Länderrundfunkanstalt
Nächster Eintrag: Länderschwerpunkt

 

Zufällige Wörter: Kausalsätzen krosserem MMCCXII Ränge Veterinäramtes