Ländervertretung


Eine Worttrennung gefunden

Län · der · ver · tre · tung

Das Wort Län­der­ver­tre­tung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Län­der­ver­tre­tung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Län­der­ver­tre­tung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ländervertretung bezeichnet die Institution oder Behörde eines Landes, die im Ausland den Kontakt zu anderen Staaten und internationalen Organisationen pflegt. Diese Vertretungen können Botschaften oder Konsulate sein und wirken als Bindeglied zwischen der Heimat und dem Gastland. Sie sind verantwortlich für diplomatische Beziehungen, die Förderung wirtschaftlicher und kultureller Zusammenarbeit sowie den Schutz der Staatsbürger im Ausland. Das Wort setzt sich aus „Land“ und „Vertretung“ zusammen, wobei „Vertretung“ die Funktion der Repräsentation oder Vertretung von Interessen beschreibt.

Beispielsatz: Die Ländervertretung der Bundesländer traf sich zu einer wichtigen Sitzung, um gemeinsame Anliegen zu besprechen.

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