Lärmklage


Eine Worttrennung gefunden

Lärm · kla · ge

Das Wort Lärm­kla­ge besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lärm­kla­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lärm­kla­ge" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Lärmklage ist ein zusammengesetztes Substantiv, das aus den Wörtern „Lärm“ und „Klage“ besteht. Es beschreibt eine rechtliche Beschwerde, die von einer Person oder einer Gruppe eingereicht wird, um gegen übermäßigen oder störenden Lärm vorzugehen. Dies kann beispielsweise Lärm von Baustellen, Verkehr, Veranstaltungen oder anderen Quellen umfassen, der als unzumutbar empfunden wird. Ziel der Lärmklage ist es, die Lärmbelästigung zu reduzieren und rechtliche Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität und des Wohnumfeldes zu erwirken.

Beispielsatz: Die Anwohner reichten eine Lärmklage gegen das neue Einkaufszentrum ein.

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