Magistrat


Eine Worttrennung gefunden

Ma · gis · trat

Das Wort Ma­gis­trat besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ma­gis­trat trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ma­gis­trat" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Magistrat" bezeichnet eine Behörde oder staatliche Institution, die auf kommunaler Ebene für Verwaltungsaufgaben zuständig ist. In vielen Ländern ist der Magistrat das exekutive Organ einer Stadt oder Gemeinde und leitet die örtliche Verwaltung. Der Begriff kann sich auch auf die amtlichen Mitglieder dieser Behörde beziehen, die als Magistraten bezeichnet werden. In der Rechtswissenschaft kann "Magistrat" auch eine gerichtliche Funktion übernehmen, etwa in Form eines Amtsgerichts. In der Grundform wird das Wort nicht weiter verändert oder flektiert.

Beispielsatz: Der Magistrat beschließt neue Maßnahmen zur Verbesserung der städtischen Infrastruktur.

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