Mahngebühren


Eine Worttrennung gefunden

Mahn · ge · büh · ren

Das Wort Mahn­ge­büh­ren besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Mahn­ge­büh­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Mahn­ge­büh­ren" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Mahngebühren sind Gebühren, die anfallen, wenn eine offene Rechnung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist beglichen wird. Dieses Wort steht bereits in der Grundform und bezieht sich auf die Gebühren, die erhoben werden, um den säumigen Zahlungspflichtigen an seine Zahlungspflicht zu erinnern. Mahngebühren werden üblicherweise von Unternehmen, Dienstleistern oder öffentlichen Einrichtungen erhoben, um den Aufwand und die Kosten für das Mahnwesen zu decken.

Beispielsatz: Wenn die Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt wird, fallen Mahngebühren an.

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