Maklergebühr


Eine Worttrennung gefunden

Mak · ler · ge · bühr

Das Wort Mak­ler­ge­bühr besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Mak­ler­ge­bühr trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Mak­ler­ge­bühr" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Maklergebühr ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Dienstleistungen erhält, um einen Kauf- oder Mietvertrag zu vermitteln. Sie wird in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises oder als fester Betrag im Mietvertrag festgelegt. Die Höhe der Maklergebühr kann je nach Region und Marktbedingungen variieren. In vielen Fällen wird die Gebühr sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer oder vom Vermieter und Mieter gezahlt. Der Begriff setzt sich aus „Makler“, der Person, die die Vermittlung übernimmt, und „Gebühr“, einem Entgelt für erbrachte Leistungen, zusammen.

Beispielsatz: Die Maklergebühr wurde im Vertrag festgelegt und muss beim Kauf der Immobilie berücksichtigt werden.

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