Mandatsverteilung


Eine Worttrennung gefunden

Man · dats · ver · tei · lung

Das Wort Man­dats­ver­tei­lung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Man­dats­ver­tei­lung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Man­dats­ver­tei­lung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Mandatsverteilung bezieht sich auf die Zuweisung von Sitzen oder Vertretungsrechten in einer Organisation, einer politischen Einheit oder einem Gremium. Sie bestimmt, wie viele Mandate oder Sitze einer Partei, Gruppe oder Einzelperson zugesprochen werden. Die Mandatsverteilung erfolgt in der Regel auf Grundlage von Wahlergebnissen oder Abstimmungen. Sie kann proportional erfolgen, wenn der Anteil der Stimmen einer Partei dem Anteil ihrer Sitze entspricht. In manchen Fällen kann auch eine Mehrheitsverteilung angewendet werden, wobei die stärkste Partei die meisten Mandate erhält.

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