markenpflichtigem


Eine Worttrennung gefunden

mar · ken · pflich · ti · gem

Das Wort mar­ken­pflich­ti­gem besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort mar­ken­pflich­ti­gem trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "mar­ken­pflich­ti­gem" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „markenpflichtigem“ ist die adverbiale Form des Adjektivs „markenpflichtig“, das sich auf eine rechtliche Anforderung bezieht, die vorschreibt, dass bestimmte Waren mit Marken versehen sein müssen. Die Endung „-em“ deutet darauf hin, dass es sich um den Dativ Singular eines maskulinen oder neutrum Nomen handelt. In diesem Kontext könnte es beispielsweise ein Substantiv beschreiben, das einer Markenpflicht unterliegt. Die Markenpflicht dient dem Schutz von Verbrauchern und der Sicherstellung der Produktidentität.

Beispielsatz: Die neuen Richtlinien zur Kennzeichnung enthalten auch Vorgaben zum markenpflichtigen Verpackungsmaterial.

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