markenpflichtiges


Eine Worttrennung gefunden

mar · ken · pflich · ti · ges

Das Wort mar­ken­pflich­ti­ges besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort mar­ken­pflich­ti­ges trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "mar­ken­pflich­ti­ges" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Markenpflichtiges ist ein Adjektiv, abgeleitet vom Substantiv "Markenpflicht". Es beschreibt etwas, das mit der Verpflichtung verbunden ist, eine Marke zu tragen oder zu verwenden. Das Wort kann verwendet werden, um Produkte oder Dienstleistungen zu beschreiben, die gesetzlich vorgeschrieben sind, eine Marke zu tragen, um ihre Echtheit oder Qualität zu garantieren. Es kann auch auf gesetzliche Bestimmungen oder Vorschriften hinweisen, die eine Markenregistrierung oder -nutzung für bestimmte Produkte oder Leistungen erfordern.

Beispielsatz: Die Verwendung von markenpflichtigen Materialien ist in unserem Unternehmen strikt geregelt.

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