Massregelung


Eine Worttrennung gefunden

Mass · re · ge · lung

Das Wort Mass­re­ge­lung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Mass­re­ge­lung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Mass­re­ge­lung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Massregelung ist ein Substantiv, das sich aus den Wörtern „Maß“ und „Regelung“ zusammensetzt. Es beschreibt eine Form der rechtlichen oder administrativen Anordnung, die auf die Betreuung oder Behandlung von Personen abzielt, die aus verschiedenen Gründen (z. B. psychische Erkrankungen) als nicht zurechnungsfähig gelten. Diese Maßnahme dient der Sicherstellung der Gesellschaft und der Unterstützung der betroffenen Personen, um eine Resozialisierung zu fördern. Die Massregelung wird oft im Kontext von Strafrecht und forensischer Psychiatrie diskutiert und zielt darauf ab, sowohl Schutz als auch Therapie zu bieten.

Beispielsatz: Die Massregelung für die rehabilitative Behandlung von Straftätern wurde heute im Parlament verabschiedet.

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