Medieninhaber


Eine Worttrennung gefunden

Me · di · en · in · ha · ber

Das Wort Me­di­en­in­ha­ber besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Me­di­en­in­ha­ber trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Me­di­en­in­ha­ber" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Medieninhaber bezeichnet eine Person oder ein Unternehmen, das rechtlich für ein Medium verantwortlich ist. Dies kann eine Zeitung, Zeitschrift, Fernsehsender, Radio oder Online-Plattform sein. Der Medieninhaber trägt die Verantwortung für die Inhalte und ist oft auch der Ansprechpartner für rechtliche Fragen, wie beispielsweise Presserecht oder Urheberrecht. Die Bezeichnung ist eine zusammengesetzte Form aus "Medien", das auf verschiedene Kommunikationsmittel verweist, und "Inhaber", was jemanden beschreibt, der Besitz oder Rechte an etwas hat.

Beispielsatz: Der Medieninhaber ist verantwortlich für die inhaltliche Gestaltung der Publikation.

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