Meldegesetz


Eine Worttrennung gefunden

Mel · de · ge · setz

Das Wort Mel­de­ge­setz besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Mel­de­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Mel­de­ge­setz" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Meldegesetz regelt die Meldepflicht in Deutschland. Es legt fest, dass jeder Bürger verpflichtet ist, seinen Wohnsitz bei seiner örtlichen Meldebehörde zu melden. Das Gesetz gibt an, welche Informationen dabei anzugeben sind, wie z.B. der Name, Geburtsdatum und -ort, sowie die aktuelle Adresse. Das Meldegesetz regelt außerdem die Weitergabe von Daten an andere Behörden und Institutionen. Bei Änderungen des Wohnsitzes oder Personenstandes ist erneut eine Meldung erforderlich. Das Wort "Meldegesetz" ist die Grundform und erklärt sich selbst.

Beispielsatz: Das neue Meldegesetz verpflichtet alle Bürger, ihre Wohnsitzänderungen innerhalb von zwei Wochen zu melden.

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