Mietanspruch


Eine Worttrennung gefunden

Miet · an · spruch

Das Wort Miet­an­spruch besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Miet­an­spruch trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Miet­an­spruch" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Mietanspruch" setzt sich aus den Wörtern "Miete" und "Anspruch" zusammen. Er bezeichnet das Recht eines Vermieters, von einem Mieter die vereinbarte Miete zu verlangen. Der Mietanspruch entsteht durch den Mietvertrag, der die Bedingungen der Mietzahlung festlegt. Dieser Anspruch kann sowohl auf die reguläre Mietzahlung als auch auf eventuelle Nebenkosten angewendet werden. Im Falle von Zahlungsrückständen kann der Mietanspruch durch rechtliche Schritte geltend gemacht werden. Der Mietanspruch ist ein zentraler Bestandteil des Mietrechts und schützt die Interessen des Vermieters.

Beispielsatz: Der Mietanspruch des Vermieters bleibt bestehen, auch wenn der Mieter die Miete vorübergehend nicht zahlen kann.

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