Mietbürgschaft


Eine Worttrennung gefunden

Miet · bürg · schaft

Das Wort Miet­bürg­schaft besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Miet­bürg­schaft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Miet­bürg­schaft" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Mietbürgschaft ist ein substantiviertes Wort, das aus den Begriffen "Miete" und "Bürgschaft" zusammengesetzt ist. Es bezeichnet eine rechtliche Verpflichtung, die die Zahlung der Miete durch einen Dritten garantiert, falls der Hauptmieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Diese Form der Sicherung wird oft von Vermietern verlangt, um das Risiko von Mietausfällen zu minimieren. Die Mietbürgschaft kann durch eine Einzelperson oder eine Institution übernommen werden und bietet Schutz für den Vermieter und finanzielle Sicherheit für alle Beteiligten innerhalb des Mietverhältnisses.

Beispielsatz: Die Mietbürgschaft bietet dem Vermieter eine zusätzliche Sicherheit für die Mietzahlungen.

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