Mieterin


Eine Worttrennung gefunden

Mie · te · rin

Das Wort Mie­te­rin besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Mie­te­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Mie­te­rin" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Mieterin“ bezeichnet eine weibliche Person, die in einem Mietverhältnis eine Unterkunft oder Räumlichkeiten nutzt. Es handelt sich um die feminine Form des Begriffs „Mieter“, der einen männlichen Mieter beschreibt. Mieterinnen haben Rechte und Pflichten, die im Mietrecht festgelegt sind, insbesondere bezüglich Nutzung, Pflege der Mietsache und Zahlung der Miete. Der Begriff spielt eine wichtige Rolle im Wohnungsmarkt und in rechtlichen sowie sozialen Kontexten.

Beispielsatz: Die Mieterin beschwerte sich über die lautstarken Renovierungsarbeiten im Haus.

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