Mietgesetz


Eine Worttrennung gefunden

Miet · ge · setz

Das Wort Miet­ge­setz besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Miet­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Miet­ge­setz" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Mietgesetz" setzt sich aus den Bestandteilen "Miet" und "Gesetz" zusammen. "Miet" ist die Ableitung des Verbs "mieten", das die Vermietung von Wohnraum oder anderen Objekten betrifft. "Gesetz" bezeichnet eine verbindliche Regelung oder Norm. In der Kombination beschreibt "Mietgesetz" die gesetzlichen Regelungen, die das Mietverhältnis zwischen Vermietern und Mietern regeln. Es umfasst Aspekte wie Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, Mietpreise, Kündigungsfristen und weitere mietrechtliche Bestimmungen. Mietgesetze dienen dem Schutz beider Seiten und tragen zu einem fairen Wohnungsmarkt bei.

Beispielsatz: Das Mietgesetz schützt die Rechte von Mietern und Vermietern gleichermaßen.

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