Mietparteien


Eine Worttrennung gefunden

Miet · par · tei · en

Das Wort Miet­par­tei­en besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Miet­par­tei­en trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Miet­par­tei­en" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Mietparteien" bezieht sich auf die Personen oder Gruppen, die in einem Mietverhältnis stehen. Es handelt sich um die Pluralform des Begriffes "Mietpartei", der sich aus "Miete" und "Partei" zusammensetzt. In diesem Kontext sind Mietparteien sowohl der Vermieter als auch die Mieter, die vertraglich an die Bedingungen des Mietvertrags gebunden sind. Die Mietparteien sind somit die Hauptakteure, die Rechte und Pflichten im Rahmen der mietrechtlichen Vereinbarungen haben, wie beispielsweise die Zahlung der Miete und die Instandhaltung der Mietwohnung.

Beispielsatz: Die Mietparteien haben sich auf eine einvernehmliche Lösung geeinigt.

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