Mietrecht


Eine Worttrennung gefunden

Miet · recht

Das Wort Miet­recht besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Miet­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Miet­recht" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Mietrecht bezeichnet das Rechtsgebiet, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Vermietern und Mietern regelt. Es umfasst Vorschriften zu Mietverträgen, Mietpreisen, Kündigungsschutz, Wohnraumschutz sowie den Rechten und Pflichten beider Parteien. Mietrechtliche Regelungen sind häufig im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert, können jedoch auch durch spezielle Gesetze und Verordnungen ergänzt werden. In vielen Ländern gibt es zudem besondere Regelungen für sozialen Wohnungsbau und Mieterschutz. Der Begriff "Mietrecht" setzt sich aus "Miete", die das Entgelt für die Nutzung einer Immobilie bezeichnet, und "Recht" zusammen, was auf die Rechtsordnung hinweist.

Beispielsatz: Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern.

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