mietvertraglich


Eine Worttrennung gefunden

miet · ver · trag · lich

Das Wort miet­ver­trag­lich besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort miet­ver­trag­lich trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "miet­ver­trag­lich" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „mietvertraglich“ ist ein Adjektiv, das sich von dem Substantiv „Mietvertrag“ ableitet. Es beschreibt alles, was im Zusammenhang mit einem Mietvertrag steht. Mietvertragliche Aspekte beziehen sich auf die Rechte und Pflichten der Parteien, die in einem Mietverhältnis (Vermieter und Mieter) festgelegt sind. Typische mietvertragliche Themen umfassen Kündigungsfristen, Mietpreise, Kautionen und Instandhaltungsverpflichtungen. Dieses Adjektiv wird oft im rechtlichen Kontext verwendet, um spezifische Bedingungen oder Regelungen zu kennzeichnen, die aus dem Mietverhältnis resultieren.

Beispielsatz: Der Mieter ist mietvertraglich verpflichtet, die Immobilie pfleglich zu behandeln.

Vorheriger Eintrag: Mietvertrages
Nächster Eintrag: Mietvertrags

 

Zufällige Wörter: Bahnhofsende bemustertet Betriebskosten Kapitalgewinns Vokallänge