Mietzinsbegrenzung


Eine Worttrennung gefunden

Miet · zins · be · gren · zung

Das Wort Miet­zins­be­gren­zung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Miet­zins­be­gren­zung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Miet­zins­be­gren­zung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Mietzinsbegrenzung ist ein zusammengesetztes Substantiv, das sich aus den Wörtern „Mietzins“ und „Begrenzung“ zusammensetzt. Es beschreibt Regelungen oder Maßnahmen, die darauf abzielen, die Höhe der Miete für Wohn- oder Gewerberaum zu beschränken, um Mieter vor übermäßigen Mieterhöhungen zu schützen. Solche Begrenzungen können gesetzlich festgelegt sein und variieren je nach Region oder Land. Ihre Einführung dient in der Regel dem sozialen Wohnungsbau sowie der Sicherstellung einer bezahlbaren Wohnsituation für die Bevölkerung.

Beispielsatz: Die Mietzinsbegrenzung soll sicherstellen, dass die Wohnkosten für Mieter in der Stadt nicht übermäßig steigen.

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