Milderungsgründe


Eine Worttrennung gefunden

Mil · de · rungs · grün · de

Das Wort Mil­de­rungs­grün­de besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Mil­de­rungs­grün­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Mil­de­rungs­grün­de" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Milderungsgründe sind Faktoren oder Umstände, die dazu führen können, dass die strafrechtliche Verantwortung einer Person gemildert wird. Diese Gründe können beispielsweise persönliche Lebensumstände, die Tatumstände oder das Verhalten des Täters nach der Tat umfassen. Der Begriff ist im Plural und bezieht sich auf mehrere mögliche Aspekte, die in einem rechtlichen Kontext berücksichtigt werden, um die Schwere einer Strafe zu reduzieren. Milderungsgründe spielen oft eine wichtige Rolle in Gerichtsverfahren, insbesondere bei der Strafzumessung.

Beispielsatz: Die Richter berücksichtigten die Milderungsgründe, als sie das Strafmaß festlegten.

Vorheriger Eintrag: Milderungsgrund
Nächster Eintrag: Milderungsgründen

 

Zufällige Wörter: betrunken Defensivmann Entenkostüm Prozentsteigerungen zerkratztem