Militärgerichtsbarkeit


Eine Worttrennung gefunden

Mi · li · tär · ge · richts · bar · keit

Das Wort Mi­li­tär­ge­richts­bar­keit besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Mi­li­tär­ge­richts­bar­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Mi­li­tär­ge­richts­bar­keit" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Militärgerichtsbarkeit bezeichnet das System von Gerichten und Rechtsvorschriften, das für die rechtliche Verfolgung und Behandlung von Angehörigen der Streitkräfte zuständig ist. Sie umfasst sowohl die Strafverfolgung als auch die rechtliche Überwachung von militärischen Dienstvergehen. Die Militärgerichtsbarkeit ist oft von den zivilen Gerichten getrennt und hat spezielle Verfahren und Regeln, die auf die Besonderheiten des Militärdienstes abgestimmt sind. In vielen Ländern unterliegt sie dem Militärrecht und kann in Fällen von schwerwiegenden Straftaten oder Verstößen gegen militärische Disziplin angewendet werden.

Beispielsatz: Die Militärgerichtsbarkeit sorgt für die rechtliche Ahndung von Verstößen innerhalb der Streitkräfte.

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