Militärstaatsanwalt


Eine Worttrennung gefunden

Mi · li · tär · staats · an · walt

Das Wort Mi­li­tär­staats­an­walt besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Mi­li­tär­staats­an­walt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Mi­li­tär­staats­an­walt" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Militärstaatsanwalt" setzt sich aus den Wörtern "Militär" und "Staatsanwalt" zusammen. Ein Militärstaatsanwalt ist ein juristischer Beamter, der in militärischen Angelegenheiten tätig ist und für die Strafverfolgung innerhalb der Streitkräfte zuständig ist. Er untersucht Vergehen, die von Militärangehörigen begangen werden, und vertritt die Anschuldigungen vor militärischen Gerichten. Diese Position erfordert spezifisches Wissen im Bereich des Militärrechts und der dazugehörigen Vorschriften. Militärstaatsanwälte spielen eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung von Disziplin und Recht innerhalb der Streitkräfte.

Beispielsatz: Der Militärstaatsanwalt untersucht die Vorwürfe gegen die soldatische Disziplin in der Truppe.

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