Minderheitsaktionär


Eine Worttrennung gefunden

Min · der · heits · ak · tio · när

Das Wort Min­der­heits­ak­tio­när besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Min­der­heits­ak­tio­när trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Min­der­heits­ak­tio­när" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Minderheitsaktionär ist ein Substantiv, das einen Aktionär beschreibt, der einen geringeren Anteil an den Aktien eines Unternehmens hält, typischerweise weniger als 50 Prozent. Diese Form des Wortes setzt sich aus "Minderheit" und "Aktionär" zusammen. Minderheitsaktionäre haben im Allgemeinen weniger Einfluss auf Unternehmensentscheidungen als Mehrheitsaktionäre, können jedoch bestimmte Rechte wahrnehmen, wie beispielsweise das Einberufen von Hauptversammlungen oder das Stellen von Anträgen. Sie sind oft an den finanziellen Ergebnissen des Unternehmens interessiert, haben jedoch eingeschränkte Möglichkeiten zur Mitgestaltung der Unternehmenspolitik.

Beispielsatz: Der Minderheitsaktionär hat oft weniger Einfluss auf Unternehmensentscheidungen als die Hauptaktionäre.

Vorheriger Eintrag: Minderheitenvotum
Nächster Eintrag: Minderheitsaktionäre

 

Zufällige Wörter: ausgekostetes einsahen erheblicheren fortging Haftdauer