Minderheitsbeteiligung


Eine Worttrennung gefunden

Min · der · heits · be · tei · li · gung

Das Wort Min­der­heits­be­tei­li­gung besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Min­der­heits­be­tei­li­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Min­der­heits­be­tei­li­gung" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Minderheitsbeteiligung bezeichnet eine Unternehmensbeteiligung, bei der ein Investor oder Aktionär weniger als 50 Prozent der Anteile an einem anderen Unternehmen hält. Diese Form der Beteiligung gewährt dem Inhaber keine Kontrolle über die Entscheidungsfindung des Unternehmens, ermöglicht jedoch Einflussnahme, beispielsweise durch Stimmrechte in Hauptversammlungen. Minderheitsbeteiligungen sind oft Teil von strategischen Allianzen oder Investitionsstrategien, um Zugang zu neuen Märkten zu erhalten oder Synergieeffekte zu nutzen. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Minderheit“ (weniger als die Hälfte) und „Beteiligung“ (Besitz von Anteilen) zusammen.

Beispielsatz: Die Firma erhielt eine Minderheitsbeteiligung an dem vielversprechenden Start-up, um von dessen Wachstumspotenzial zu profitieren.

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