Mindestlaufzeit


Eine Worttrennung gefunden

Min · dest · lauf · zeit

Das Wort Min­dest­lauf­zeit besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Min­dest­lauf­zeit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Min­dest­lauf­zeit" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Mindestlaufzeit bezeichnet den kürzesten Zeitraum, für den eine vertragliche Vereinbarung oder ein Abonnement gültig ist. Es handelt sich um die Mindestanforderung an die Dauer der Nutzung oder Inanspruchnahme eines bestimmten Produkts oder einer Dienstleistung. Diese kann z.B. bei einem Mobilfunkvertrag 24 Monate betragen. Die Mindestlaufzeit ist verbindlich und kann erst nach Ablauf gekündigt oder verlängert werden.

Beispielsatz: Die Mindestlaufzeit des Vertrags beträgt zwölf Monate.

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