Mindesturlaubsanspruch


Eine Worttrennung gefunden

Min · dest · ur · laubs · an · spruch

Das Wort Min­dest­ur­laubs­an­spruch besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Min­dest­ur­laubs­an­spruch trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Min­dest­ur­laubs­an­spruch" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Mindesturlaubsanspruch ist das gesetzlich festgelegte Recht eines Arbeitnehmers auf eine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen pro Jahr. In Deutschland beträgt dieser in der Regel 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche. Der Mindesturlaubsanspruch kann je nach Tarifvertrag oder individueller Vereinbarung auch höher ausfallen. Es handelt sich dabei um die Grundform des Wortes, daher bedarf es keiner weiteren Erläuterung.

Beispielsatz: Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 24 Tagen pro Jahr.

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