Ministerialdirektoren


Eine Worttrennung gefunden

Mi · nis · te · ri · al · di · rek · to · ren

Das Wort Mi­nis­te­ri­al­di­rek­to­ren besteht aus 9 Silben.

Wieso sollte man das Wort Mi­nis­te­ri­al­di­rek­to­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Mi­nis­te­ri­al­di­rek­to­ren" 8 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ministerialdirektoren sind ranghohe Beamte in der deutschen Verwaltung. Sie nehmen Führungsaufgaben in Ministerien oder anderen obersten Bundesbehörden wahr. Als Leiter von Abteilungen oder Referaten tragen sie insbesondere Verantwortung für die Umsetzung von politischen Zielen und die fachliche Gestaltung von Gesetzen. Ministerialdirektoren sind meistens Beamte auf Lebenszeit und werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des zuständigen Ministers ernannt. Sie verfügen über umfangreiche Fachkenntnisse und haben eine hohe Entscheidungsbefugnis. Die hier genannte Form des Wortes "Ministerialdirektoren" ist bereits die Grundform.

Beispielsatz: Die Ministerialdirektoren spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung von Politikentscheidungen in den verschiedenen Ministerien.

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