Mitaktionär


Eine Worttrennung gefunden

Mit · ak · tio · när

Das Wort Mit­ak­tio­när besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Mit­ak­tio­när trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Mit­ak­tio­när" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Mitaktionär" bezeichnet eine Person oder eine Organisation, die gemeinsam mit anderen Anteilseignern an einem Unternehmen beteiligt ist. Es handelt sich um eine Substantivbildung aus dem Verb "mitaktien", wobei das Verb "aktien" die Handlung des Beteiligtseins durch den Erwerb von Aktien widerspiegelt. Ein Mitaktionär kann entweder ein Privatperson oder eine Firma sein, und ihre Beteiligung kann unterschiedlich groß sein. Als Mitaktionär haben sie bestimmte Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Unternehmen, wie z.B. die Teilnahme an Hauptversammlungen oder die Möglichkeit, Dividenden zu erhalten.

Beispielsatz: Der Mitaktionär plante, an der nächsten Hauptversammlung teilzunehmen, um seine Stimme abzugeben.

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