Mitangeklagter


Eine Worttrennung gefunden

Mit · an · ge · klag · ter

Das Wort Mit­an­ge­klag­ter besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Mit­an­ge­klag­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Mit­an­ge­klag­ter" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Mitangeklagter ist eine Person, die gemeinsam mit einer anderen oder mehreren Personen vor Gericht angeklagt ist. Der Begriff bezieht sich in der Regel auf Strafprozesse, in denen mehrere Personen einer Straftat beschuldigt werden. Der Mitangeklagte wird in der Anklageschrift und im Gerichtsprozess als gleichberechtigter Beschuldigter behandelt, unabhängig von seiner individuellen Rolle oder Verantwortung für die begangene Tat. Der Begriff wird sowohl für Männer als auch für Frauen verwendet. In der Grundform lautet das Wort "Angeklagter", die Vorsilbe "Mit" gibt an, dass es sich um eine gemeinsame Anklage handelt.

Beispielsatz: Der Mitangeklagte trat nervös vor das Gericht und wartete auf sein Urteil.

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