Mitbenutzungsrecht


Eine Worttrennung gefunden

Mit · be · nut · zungs · recht

Das Wort Mit­be­nut­zungs­recht besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Mit­be­nut­zungs­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Mit­be­nut­zungs­recht" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Mitbenutzungsrecht bezeichnet das Recht einer Person, eine gemeinschaftliche Ressource oder Einrichtung zusammen mit anderen zu nutzen. Es handelt sich dabei um ein subsidiäres Recht, das Nebenrechte gewährt, die über das allgemeine Nutzungsrecht hinausgehen. Das Mitbenutzungsrecht entsteht in der Regel durch Vereinbarung oder vertragliche Regelungen, beispielsweise bei der gemeinschaftlichen Nutzung von Parkplätzen, Gärten oder Waschküchen in einer Wohnanlage. Es legt die Bedingungen und Einschränkungen der gemeinsamen Nutzung fest und regelt, wie Konflikte oder Probleme zwischen den Beteiligten zu lösen sind.

Beispielsatz: Das Mitbenutzungsrecht erlaubt es mehreren Parteien, die gleichen Ressourcen gemeinsam zu nutzen.

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