Mitbürgerin


Eine Worttrennung gefunden

Mit · bür · ge · rin

Das Wort Mit­bür­ge­rin besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Mit­bür­ge­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Mit­bür­ge­rin" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Mitbürgerin - eine weibliche Person, die in einem bestimmten Land oder einer bestimmten Region lebt und somit das Recht auf Staatsbürgerschaft oder Aufenthalt hat. Die Form "Mitbürgerin" ist die weibliche Form von "Mitbürger" und wird häufig verwendet, um die Gleichstellung und Inklusion von Frauen in der Gesellschaft zu betonen. Als Mitbürgerin hat man die gleichen Rechte und Pflichten wie männliche Mitbürger und trägt zur sozialen und kulturellen Vielfalt einer Gemeinschaft bei.

Beispielsatz: Die Mitbürgerin engagiert sich aktiv für das Wohl der Gemeinschaft.

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