Miteigentum


Eine Worttrennung gefunden

Mit · ei · gen · tum

Das Wort Mit­ei­gen­tum besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Mit­ei­gen­tum trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Mit­ei­gen­tum" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Miteigentum bezeichnet eine Form des Eigentums, bei der mehrere Personen gemeinsam an einer Sache beteiligt sind. Es handelt sich um einen rechtlichen Zustand, in dem jeder Miteigentümer einen bestimmten Anteil an der gesamten Sache hat, ohne dass diese physisch unterteilt werden muss. Miteigentum kann sowohl an beweglichen als auch an unbeweglichen Sachen bestehen und ist häufig in Immobiliengemeinschaften zu finden. Die Ausgestaltung der Rechte und Pflichten der Miteigentümer wird im Wohnungseigentumsgesetz oder durch vertragliche Vereinbarungen geregelt. Der Begriff setzt sich aus „mit“ und „Eigentum“ zusammen und impliziert eine gemeinschaftliche Nutzung.

Beispielsatz: Das Miteigentum an der Immobilie ermöglicht es beiden Parteien, gleichberechtigt Entscheidungen zu treffen.

Vorheriger Eintrag: Miteditor
Nächster Eintrag: Miteigentümer

 

Zufällige Wörter: auftischten aufzulesenden Fotoarbeiten hundertsiebenundzwanzigstes Naturheilverein