Miteigentümerin


Eine Worttrennung gefunden

Mit · ei · gen ·· me · rin

Das Wort Mit­ei­gen­tü­me­rin besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Mit­ei­gen­tü­me­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Mit­ei­gen­tü­me­rin" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Miteigentümerin" bezeichnet eine Frau, die gemeinsam mit anderen Personen Eigentum an einem bestimmten Vermögenswert hat. Es setzt sich aus den Elementen "Miteigentum" (gemeinsames Eigentum) und der weiblichen Endung "-in" zusammen, die anzeigt, dass es sich um eine weibliche Person handelt. Miteigentümerinnen teilen sich Rechte und Pflichten bezüglich des verwalteten Eigentums, sei es eine Immobilie, ein Unternehmen oder andere Vermögenswerte. Diese Form des Eigentums kann rechtliche, finanzielle und praktische Konsequenzen mit sich bringen, die in gemeinschaftlichen Entscheidungen und Vereinbarungen festgelegt werden.

Beispielsatz: Die Miteigentümerin des Grundstücks hat sich an der Entscheidung über die Renovierung beteiligt.

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