Miteigner


Eine Worttrennung gefunden

Mit · eig · ner

Das Wort Mit­eig­ner besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Mit­eig­ner trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Mit­eig­ner" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Miteigner bezeichnet eine Person, die gemeinsam mit anderen Personen Eigentum an einem bestimmten Objekt oder einer Sache hat. Der Begriff setzt sich aus „mit“ und „eigner“ zusammen, wobei „eigner“ auf „eigen“ zurückgeht und den Besitz oder das Eigentum beschreibt. Miteigner teilen sich die Rechte und Pflichten, die mit dem Eigentum verbunden sind, und können in verschiedenen Formen von Gemeinschaftsbesitz auftreten, beispielsweise in einer GbR oder bei Immobilien. Die Rechte eines Miteigners können je nach vertraglicher Regelung variieren, beinhalten jedoch in der Regel Mitspracherechte bei Entscheidungen über das Eigentum.

Beispielsatz: Der Miteigner des Unternehmens brachte neue Ideen ein, um das Wachstum zu fördern.

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