Mitentscheidungsrechts


Eine Worttrennung gefunden

Mit · ent · schei · dungs · rechts

Das Wort Mit­ent­schei­dungs­rechts besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Mit­ent­schei­dungs­rechts trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Mit­ent­schei­dungs­rechts" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Mitentscheidungsrechts ist ein Substantiv in der Form des Genitivs. Es beschreibt das Recht, an Entscheidungen mitzuwirken oder seinen Einfluss auf Entscheidungsprozesse auszuüben. Typischerweise wird dieser Begriff in rechtlichen oder organisatorischen Kontexten verwendet, in denen es um die Mitbestimmung von verschiedenen Parteien, wie beispielsweise Arbeitnehmern oder Gesellschaftsmitgliedern, geht. Es signalisiert eine Form der Teilhabe und Verantwortung, die über das reine Stimmrecht hinausgeht und aktives Mitdenken und Mitgestalten erfordert.

Beispielsatz: Das Mitentscheidungsrecht der Mitarbeiter fördert eine transparente und demokratische Unternehmenskultur.

Vorheriger Eintrag: Mitentscheidungsrechten
Nächster Eintrag: Mitentscheidungsverfahren

 

Zufällige Wörter: aufstocktest elektroosmotischem verfeuernden Vernissage