Mittäterin


Eine Worttrennung gefunden

Mit ·· te · rin

Das Wort Mit­tä­te­rin besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Mit­tä­te­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Mit­tä­te­rin" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Mittäterin“ bezeichnet eine weibliche Person, die gemeinsam mit anderen an einer Straftat beteiligt ist. Der Begriff setzt sich aus dem deutschen Wort „Mittäterschaft“ (gemeinsame Tat) und der weiblichen Endung „-in“ zusammen, was darauf hinweist, dass es sich um eine Frau handelt. Mittäterinnen können in unterschiedlichen Rollen agieren, etwa als aktive Beteiligte, Planerinnen oder Unterstützerinnen einer illegalen Handlung. Die rechtliche Bewertung ihrer Verantwortung ergibt sich aus dem jeweiligen Kontext und dem Grad ihrer Beteiligung an der Tat.

Beispielsatz: Die Polizei fand die Mittäterin, die entscheidende Informationen über den Überfall hatte.

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