Mitwirkungspflicht


Eine Worttrennung gefunden

Mit · wir · kungs · pflicht

Das Wort Mit­wir­kungs­pflicht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Mit­wir­kungs­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Mit­wir­kungs­pflicht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Mitwirkungspflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung einer Person, aktiv bei der Klärung von Sachverhalten oder der Durchführung von Verfahren mitzuwirken. Diese Pflicht kann in verschiedenen Rechtsbereichen auftreten, beispielsweise im Sozialrecht oder im Verwaltungsrecht. Sie erfordert von den Betroffenen, Informationen bereitzustellen, Fragen zu beantworten oder an Untersuchungen teilzunehmen. Das Versäumnis der Mitwirkung kann negative Folgen haben, wie zum Beispiel die Ablehnung von Anträgen oder die Minderung von Ansprüchen. Der Begriff ist zusammengesetzt aus "Mitwirkung" (aktive Teilnahme) und "Pflicht" (gesetzliche Verpflichtung).

Beispielsatz: Die Mitwirkungspflicht der Mitarbeiter ist entscheidend für den Erfolg des Projekts.

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