Mobilmachungsgesetz


Eine Worttrennung gefunden

Mo · bil · ma · chungs · ge · setz

Das Wort Mo­bil­ma­chungs­ge­setz besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Mo­bil­ma­chungs­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Mo­bil­ma­chungs­ge­setz" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Mobilmachungsgesetz ist ein Gesetz, das die Voraussetzungen und Regelungen für die Mobilisierung und den Einsatz von Streitkräften regelt. Es dient dem Staat dazu, im Falle von Notlagen, Kriegen oder ähnlichen Situationen schnell und effizient seine Streitkräfte mobilisieren zu können. Das Gesetz gibt dabei die rechtlichen Grundlagen vor, wie beispielsweise die Festlegung der Aufgaben und Befugnisse der Streitkräfte, die Einberufung von Reservisten, die Einrichtung von Truppenstützpunkten und die Sicherstellung der Infrastruktur. Es handelt sich hierbei um die Zusammensetzung des Wortes "Mobilmachung" mit "Gesetz".

Beispielsatz: Das Mobilmachungsgesetz regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Mobilisierung von Wehrpflichtigen in Zeiten nationaler Krisen.

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