Nachfolgerklausel


Eine Worttrennung gefunden

Nach · fol · ger · klau · sel

Das Wort Nach­fol­ger­klau­sel besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Nach­fol­ger­klau­sel trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Nach­fol­ger­klau­sel" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Nachfolgerklausel ist eine vertragliche Bestimmung, die regelt, dass bestimmte Rechte und Pflichten eines Vertrags auf einen späteren Nachfolger oder Nachfolgeberechtigten übergehen. Diese Klausel findet häufig Anwendung in Immobilienverträgen, Mietverträgen oder Arbeitsverträgen, um sicherzustellen, dass die Vereinbarungen auch bei einem Wechsel der Vertragspartei weiterhin gelten. Die Nachfolgerklausel dient dem Schutz der Interessen aller Beteiligten, da sie Klarheit über die Fortführung der Verpflichtungen schafft. Sie ermöglicht eine reibungslose Übergabe und minimiert potenzielle rechtliche Unsicherheiten.

Beispielsatz: Die Nachfolgerklausel gewährleistet, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch im Falle eines Eigentümerwechsels weiterhin gelten.

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