Nachlaßempfänger


Eine Worttrennung gefunden

Nach · laß · emp · fän · ger

Das Wort Nach­laß­emp­fän­ger besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Nach­laß­emp­fän­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Nach­laß­emp­fän­ger" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Nachlaßempfänger ist eine Person, die als Erbe den Nachlaß oder Vermögen einer verstorbenen Person erhält. Der Begriff bezieht sich auf die Person, die den Nachlaß offiziell übernimmt und für die Verteilung und Verwaltung verantwortlich ist. In diesem Fall handelt es sich um die männliche Form des Wortes, im weiblichen Fall wird es als "Nachlaßempfängerin" bezeichnet. Der Begriff "Nachlass" bezeichnet das Gesamtvermögen einer Person nach ihrem Tod, einschließlich aller Besitztümer, Immobilien, Bankkonten, Schulden und sonstigen Vermögenswerte.

Beispielsatz: Der Nachlassempfänger muss die Erbschaft innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist antreten.

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