Nachlaßstundung


Eine Worttrennung gefunden

Nach · laß · stun · dung

Das Wort Nach­laß­stun­dung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Nach­laß­stun­dung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Nach­laß­stun­dung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Nachlassstundung ist ein Begriff aus dem deutschen Insolvenzrecht. Sie bezieht sich auf die vorläufige Aussetzung der Zwangsvollstreckung und der Einzelzwangsvollstreckung in den Nachlass eines Schuldners. Dabei handelt es sich um eine vorübergehende Maßnahme, welche dem Schuldner ermöglichen soll, seine finanziellen Angelegenheiten zu regeln, bevor ein offizielles Insolvenzverfahren eingeleitet wird. Während dieser Zeit wird die Durchsetzung von Forderungen der Gläubiger gegenüber dem Nachlass gehemmt. Die Nachlassstundung kann beantragt werden, wenn beim Schuldner Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen.

Beispielsatz: Die Nachlassstundung ermöglicht es den Erben, die Schulden des Verstorbenen zu regulieren, bevor sie das Erbe antreten.

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