Nachlaßverwalter


Eine Worttrennung gefunden

Nach · laß · ver · wal · ter

Das Wort Nach­laß­ver­wal­ter besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Nach­laß­ver­wal­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Nach­laß­ver­wal­ter" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Nachlassverwalter ist eine Person, die nach dem Tod einer Person für die Verwaltung des Nachlasses zuständig ist. Der Nachlass umfasst alle Vermögenswerte, Rechte und Verbindlichkeiten, die der Verstorbene hinterlässt. Der Nachlassverwalter hat die Aufgabe, den Nachlass zu sichern, die Vermögenswerte zu verwalten und die Schulden zu begleichen. Er ist dafür verantwortlich, den Willen des Verstorbenen umzusetzen und die Erbmasse gerecht zu verteilen. Der Nachlassverwalter ist in der Regel von einem Gericht bestellt und agiert im Interesse aller Erbberechtigten.

Beispielsatz: Der Nachlassverwalter kümmert sich um die ordnungsgemäße Abwicklung des Erbes.

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