Nachzugsalter


Eine Worttrennung gefunden

Nach · zugs · al · ter

Das Wort Nach­zugs­al­ter besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Nach­zugs­al­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Nach­zugs­al­ter" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Nachzugsalter bezeichnet das spezifische Alter, bis zu dem Familienangehörige von Ausländern, die in einem anderen Land leben, das Recht haben, nachzuziehen. Es wird oft im Kontext von Einwanderungsgesetzen verwendet und kann je nach Land variieren. Der Begriff setzt sich aus „Nachzug“ (die Bewegung von Familienangehörigen zu bereits ansässigen Personen) und „Alter“ (einem spezifischen Lebensalter) zusammen. Besonderheiten können Regelungen für minderjährige oder volljährige Kinder umfassen, die den Nachzug betreffen.

Beispielsatz: Der Nachzugsalter ist entscheidend für die Familienzusammenführung von Migranten.

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