Namensnachfolger


Eine Worttrennung gefunden

Na · mens · nach · fol · ger

Das Wort Na­mens­nach­fol­ger besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Na­mens­nach­fol­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Na­mens­nach­fol­ger" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Namensnachfolger“ setzt sich aus „Name“ und „Nachfolger“ zusammen. Er bezeichnet eine Person oder einen Begriff, der den Namen einer anderen Person, beispielsweise eines Unternehmens oder einer Institution, übernimmt oder fortführt. Dabei kann es sich um einen rechtlichen Nachfolger handeln, der im Geschäfts- oder Vertragskontext den Namen und die damit verbundenen Rechte übernimmt. Der Begriff hat eine spezifische Bedeutung in der Erbfolge sowie in der Unternehmensnachfolge und signalisiert in diesen Kontexten oft Kontinuität und Tradition.

Beispielsatz: Der Namensnachfolger des verstorbenen Künstlers bringt frischen Wind in die Galerie.

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